Detallierte Beschreibung des Ausbildungablauf beim CLVV:

 

Mitgliedschaft im CLVV und Ablauf der Segelflugausbildung

 

Zusammenfassung der vorgeschriebenen Etappen :

 

Schritt 1 : Teilnahme an einem Schnuppertag beim CLVV

( Ziel : Erster Kontakt mit dem Club sowie die Einführung in die täglichen Aufgaben des Fliegens und in die Ausbildung. Daraufhin entscheidet sowohl der Kandidat als auch der Vorstand über die Mitgliedschafts-Anfrage beim CLVV. )

(Der Preis dieses Einführungstages wird dem neuen Mitglied auf sein Pilotenkonto gutgeschrieben.)

 

Schritt 2 : Mitgliedschaftsanfrage

Die Anfrage ist über das Formular auf der Website des CLVV unter der Rubrik "Flugschule" unten auf der Seite einzureichen. Für Minderjährige ist eine elterliche Erlaubnis Pflicht.

 

Schritt 3 : Entscheidung über die Mitgliedschaftsanfrage durch den Vorstand des CLVV

Der Vorstand des CLVV entscheidet in einer seiner Sitzungen über die Anfrage. Diese Entscheidung beruht auf der Meinung und dem Eindruck des Fluglehrers am Einführungstag. Der Kandidat erhält die Bestätigung per E-mail und bekommt seine Log-in Daten für den Mitgliederbereich auf der Webseite des CLVV.

 

Die Mitgliedschaft ist erst nach der Überweisung von 1100€ definitiv. Darin enthalten sind:

  • Jahresbeitrag 350€ (250€ mit abgeschlossener Ausbildung und erhalt der Lizenz)
  • Abdeckung der Anfangsgflugkosten 400 €
  • Eintrittsbetrag 350€ (enthält auch das Ausbildungsmaterial)

 

Das neue Mitglied erhält ein "Ausbildungskit". (Theoriebuch, Formular zur Beobachtung des Fortschritts in der Ausbildung, Logbuch und Ausbildungsformular auf der Winde)

 

Schritt 4 : Theoretische Ausbildung des Flugschülers vor der praktischen Ausbildung

Dies ist wichtig, damit der Schüler bereits von Beginn an die Grundkenntniss des Flugbetriebs aufweisen kann. Wichtige Dokumente sind:

  • CLVV – Manuel de service (*)
  • Kapitel 1,2 und 3 des Theoriebuches
  • Powerpoint « Kleinlöschgeräte“ (*)

* verfügbar auf der Webseite des CLVV im Mitgliederbereich (Dokumente/Dokumente zur Ausbildung)

Die Fluglehrer des CLVV stehen bei Fragen zur Theorie selbstverständlich zur Verfügung.

 

Schritt 5 : Die CLVV-Interne Prüfung (Multiple Choice, 14 Fragen)

Dieser Test basiert auf den oben genannten Dokumenten und dauert circa 30 min. Spätestens am ersten Tag der praktischen Ausbildung muss dieser Test mit Erfolg abgeschlossen sein. Sollte der Test nicht geschafft werden, kann dieser am nächsten Flugtag wiederholt werden. Dieser Test ist unabdinglich für den weiteren Ablauf der Ausbildung.

 

Schritt 6 : Praktische Ausbildung

 

Die praktische Ausbildung wird auf unseren Doppelsitzer ASK21 und G103 ausgeführt. Insgesamt werden etwa 60 bis 100 Flüge benötigt, um seinen ersten Alleinflug durchzuführen.

Der Fortschritt des Flugschülers wird auf einem Formular eingetragen. Dieses gehört dem Flugschüler bis zu seinem ersten Alleinflug. Der Flugschüler ist verpflichtet, dieses Dokument in der praktischen Ausbildung immer vorweisen zu können. Desweiteren ist er mitverantwortlich dafür, dass alle Flüge und Aufgaben vom Fluglehrer korrekt eingetragen wurden.

 

Schritt 7 : Ausbildung auf der Winde

Parallel zur praktischen Ausbildung wird der Flugschüler an der Winde ausgebildet. Der Abschluss dieser Ausbildung ist Voraussetzung für den ersten Alleinflug.

 

Schritt 8 : Das "Freifliegen"   (Erster Alleinflug)

Vor dem ersten Alleinflug muss der Flugschüler sein ärztliches Zertifikat vorweisen können. (Medical Class 2)

Die praktische Ausbildung ist nur abgeschlossen, wenn das Ausbildungsformular bezüglich des Fortschritts des Schülers komplett ausgefüllt wurde. (Ausnahme: Flugzeugschlepp (Kapitel 3), Autorotation (Kapitel 9) und Selbststarter (Segler mit ausklappbarem Motor)).

Der Flugschüler unterschreibt dieses Formular und bestätigt, alle Aufgaben abgeschlossen zu haben.

Mindestens 2 Fluglehrer überprüfen und unterschreiben dieses Formular. Daraufhin wird dieses an den Verantwortlichen der Flugschule weitergereicht. Dieser gibt das endgültige OK für den ersten Alleinflug.

 

Schritt 9 : Wie geht es in der praktischen Ausbildung weiter?

Alle Alleinflüge des Flugschülers werden von einem Fluglehrer am Boden überwacht. Die Ausbildung auf weiteren Segelflugzeugen (Einsitzer) hängt vom Fortschritt und Können des Schülers ab.

 

Schritt 10 : Die theoretische Aubsildung

Die theorestische Ausbildung basiert auf dem Theoriebuch, welches der Kandidat zum Anfang erhalten hat, sowie dem Theoriebuch für Privatpiloten. Die Fluglehrer organisieren bei Bedarf theoretischen Unterricht um die Schüler auf das Examen vorzubereiten.

Ein spezifischer Kurs für das Nutzen des Luxemburgischen Luftraums wird ebenfalls angeboten.

Desweiteren muss der Schüler am "Glider Sector Briefing" teilnehmen, um für das Examen zugelassen zur werden.

 

Schritt 11: Die Segelfluglizenz (LAPL(S) (Light Aircraft Pilot Licence – Sailplane)

Die Anforderungen für die Lizenz sind durch das COMMISSION REGULATION (EU) No 1178/2011 festgehalten.

Bevor der Kandidat das praktische Examen fliegen kann, muss die theoretische Ausbildung abgeschlossen sein. 

Die Mindestanforderungen für den Erhalt der Lizenz sind:

1) 10 Flugstunden mit Fluglehrer;

2) 2 Stunden Alleinflug unter Aufsicht des Instruktors;

3) 45 Starts und Landungen;

4) 1 Überlandflug von 50km (27NM) alleine oder ein Überlandflug von 100km (55NM) mit Fluglehrer

 

Nach Ausstellung der Lizenz kann der Kandidat weiteren Ausbildungen nachgehen, wie dem Flugzeugschlepp, Eigenstart, Motorsegler (TMG - Touring Moto Glider), Fluglehrer oder Kunstflug.